Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Wir verkaufen und liefern ausschliesslich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese ausdrücklich oder stillschweigend in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden. Wir bitten, von Änderungswünschen abzusehen.
2.)Von uns genannte Lieferfristen und -termine zur Lieferung erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Transportzeiten. 
Für Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten haften wir nicht, es sei denn, wir hätten schuldhaft nicht die uns möglichen und zumutbaren Massnahmen zur Vertragserfüllung getroffen.
Wir versenden den/die Kaufgegenstand/Kaufgegenstände auf seine Rechnung und Gefahr an die vom Kunden gewünschte Anschrift. 
Eine Transport- oder sonstige Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrückliches schriftliches mitgeteiltes Verlangen des Abnehmers. Kosten der Versicherung hat dieser zu tragen.
3.) Im Fall höherer Gewalt oder sonstige die Lieferung störenden Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, und die nach Vertragsabschluss eintreten, können wir, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche erheben kann, vom Vertrag zurücktreten. Dieses gilt nicht für vorübergehende Leistungsstörungen.
Soweit der Kunde berechtigt ist, uns Fristen zur Erledigung von Pflichten zu setzen, müssen diese angemessen und zumutbar sein. 
Sie dürften zwei Wochen nicht unterschreiten.
4.) Schadensersatzansprüche des Kunden sind bis auf die Haftung 
für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits aus-
geschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten und zugesicherte Eigenschaften). Soweit wir gemäss § 14 ProdHaftG Hersteller sind, gilt dieser Haftungsausschluss nur im gesetzlich zulässigen Rahmen und soweit nicht die bestehende Produkthaftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist.
5.) Soweit wir Software liefern, dient diese nur zur Nutzung auf dem von uns gelieferten Gerät, jede Überlassung an Dritte oder Benutzung auf weiteren Geräten ist vom Abschluss eines gesonderten Lizenzvertrages abhängig. Verletzt der Kunde diese Bestimmung, haftet er auf vollen Schadensersatz.
6.) Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Kunde den Liefergegenstand einschliesslich aller Nebenkosten bezahlt hat.
Es gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt.
Bei Kaufleuten gilt der Eigentumsvorbehalt, bis der Kunde unsere sämtlichen, gegen ihn bestehenden Forderungen getilgt hat.
7.) Die Verwahrung unseres Eigentums beim Kunden erfolgt unentgeltlich.
8.) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ware die unter Sicherungseigentum steht, ohne Hinweis auf unsere Rechte zu veräussern. Macht ein Dritter Rechte an Ware geltend, die in unserem Sicherungseigentum steht, ist uns dieses innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen.
9.) Gewährleistung
a) Die dem Kunden von uns direkt übergebene Ware ist von ihm innerhalb von 2 Wochen auf offenkundige Mängel zu überprüfen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Rüge derartiger Mängel verspätet. 
Bei Übergabe der Ware/n an den Kunden ist die Ware von dem 
Kunden auf offenkundige Mängel, d.h., äusserlich erkennbare Schäden, zu untersuchen. Liegt bei einem Versendungskauf ein Transportschaden vor, ist der Schaden dem Transportunternehmen 
zu melden, wenn die Gefahr besteht, dass die Ware selbst 
beschädigt worden ist. Dieses veranlasst dann eine Besichtigung 
des Schadens. Soweit Ansprüche des Kunden gegen uns als Verkäufer geltend gemacht werden, müssen diese unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter reklamation@the-elephant.com 
geltend gemacht werden. Mängelanzeigen während der Gewährleistungszeit an den gekauften Gegenständen, die keine Transportschäden sind, bitten wir auf dem der Ware beigefügten Service- Begleitschein vorzunehmen, um anhand der dort angekreuzten Fehlermöglichkeiten eine sachgerechte Diagnose vornehmen zu können. Zur Geltendmachung von Gewährleistungs-
Ansprüchen ist die Vorlage der Rechnung oder einer Kopie hiervon als Nachweis über den Erwerb bei uns unerlässlich.
Für Kaufleute gilt § 377 ff. HGB.
b) Geringe Abweichungen des Kaufgegenstandes bezüglich Qualität, Farbe, Form stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und dem Kunden zumutbar sind.
c) Mängel oder Fehler der gelieferten Ware werden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl abgestellt. Gelingt uns eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn wir zweimal vergeblich versucht haben, dem Kunden ein einwandfreies Produkt zu liefern. Diese Vereinbarung gilt nicht, sondern es gilt die gesetzliche Regelung, wenn dem Produkt Eigenschaften fehlen, die von uns ausdrücklich über die normale Produktanpreisung hinaus zugesichert wurden. Diese Regelung gilt auch nicht, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls dem Kunden ein zweiter Versuch, ihm ein mangelfreies Produkt zur Verfügung zu stellen, nicht zumutbar ist.
d) Verbindliche Auskünfte, ob eine Ware zu einem vom Kunden beabsichtigten Zweck einsetzbar ist, bedürfen des Abschlusses eines schriftlich abzuschliessenden Beratungsvertrages gegen besonderes Entgelt. Als Hardwarelieferant bieten wir keine Beratung dafür an, welche Software auf den von uns vertriebenen Produkten einsetzbar ist, es sei denn, es handelt sich um von uns vertriebene Software. Wünscht ein Kunde Auskunft über den Einsatz seiner Software, ist diese vor Abschluss des Kaufvertrages uns zu Testzwecken zur Verfügung zu stellen. Derartige Auskünfte sind kostenpflichtig.
e) Der Kunde muss damit rechnen, dass verschiedene von uns gelieferte Waren nicht miteinander kompatibel sind, es sei denn, der Käufer hat mehrere Produkte für uns erkennbar eingekauft, um diese kombiniert zu nutzen.
f) Eingriffe des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten während der Gewährleistungs- und Garantiezeit in von uns gelieferte Waren sind vom Kunden unaufgefordert bei der Geltendmachung von Ansprüchen für uns nachvollziehbar darzulegen. Verletzt der Kunde diese Pflicht, ruht unsere Gewährleistungs- oder Garantiepflicht, wenn die Pflichtverletzung des Kunden dazu führt, dass die uns obliegenden Pflichten nur unter erheblich erschwerten Bedingungen erfüllbar sind.
g) Jeder Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle von ihm benutzten Programme und Daten jeden Benutzungstag vollständig gesichert werden.
h) Bei Gewährleistungsansprüchen hat uns der Kunde die Ware uns kostenfrei zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Setzt uns der Kunde eine Frist zur Erledigung von Nachbesserungsarbeiten, muss diese Frist mindestens zwei Wochen betragen, es sei denn, es handelt sich um einen unterdurchschnittlich einfach gelagerten Fall. Die Frist wird ab dem Zugang einer detaillierten Fehlerbeschreibung und der Ware in unseren Geschäftsräumen berechnet.
i) Bei Defekten an Massenspeichern innerhalb der Gewährleistungs- oder Garantiezeit haften wir nicht für Datenverlust, es sei denn, wir hätten grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Wird uns im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie ein Gerät mit anwendungsbedingten Softwarefehlern des Betriebssystems zur Nachbesserung zur Verfügung gestellt, erfolgt einen kostenpflichtige neue Vorinstallation der Betriebssoftware, falls es sich um ein Microsoft-Produkt handelt und die neue Formatierung des Datenträgers mit Verlust von gespeicherten Daten.
j) Vorstehende Bedingungen gelten auch sinngemässe für Garantie- und Serviceleistungen ausserhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit.
k) Die Abwicklung von nicht oder unzureichend beschriebenen Garantieansprüchen oder von unberechtigten Garantieansprüchen erfolgt zu den üblichen von uns hierfür berechneten Kostenpauschalen.
m) Soweit nicht anders angegeben, sind in den genannten Preise die gesetzliche MwSt enthalten.
Der Kaufpreis und die Lieferkosten sind kostenfrei bei Erhalt der Lieferung zu bezahlen. Dieses gilt auch für Teillieferungen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Zinsen von 1 % monatlich zu zahlen, die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
10) Die Aufrechnung oder Verrechnung von Ansprüchen des Kunden gegenüber unserem Zahlungsanspruch muss vor Ausführung der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
11) Zahlungen an unsere Mitarbeiter und Beauftragten dürfen nur gegen Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht geleistet werden.
12) Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen.
13) Die Verbringung bei uns gekaufter Ware ausserhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland bedarf unserer ausdrücklichen besonderen schriftlichen Zustimmung, wenn die Ware unter unserem Eigentumsvorbehalt steht.
14) RÜCKGABE-RECHT
Als privatem Endverbraucher gewähren wir Ihnen beim Erwerb der Ware über den Versandweg ein Widerrufsrecht. Sie können von Ihrer Bestellung zurücktreten, wenn Sie binnen 2 Wochen nach Erhalt der ersten Warenlieferung schriftlich oder per Email die Bestellung widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an GERHARD GABER INTERNATIONAL. Nach Eingang Ihres Widerrufes erhalten Sie von uns eventuell geleistete Zahlungen zurück. Die Rücksendung muss Portofrei erfolgen, andernfalls berechnen wir Ihnen die zum Zeitpunkt der Rücksendung gültigen Versandkosten. Der Gesetzgeber hat Software von dieser Regelung ausgenommen, sobald Sie das Produkt geöffnet oder im Wege des Download erhalten haben. Die Ware muss unbenutzt sein. Darunter fällt auch versiegelte Hardware.
15) SONSTIGES
Soweit die genannten Warenzeichen eingetragene Markenzeichen der jeweiligen Hersteller sind, werden diese anerkannt. 
Die in unseren Angeboten genannten Produkteigenschaften der Hersteller gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft des jeweiligen Produktes. 
Die Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller werden durch Öffnen der versiegelten Verpackung oder der versiegelten Datenträger-Verpackung anerkannt. 
Käufer und Verkäufer sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software- oder Hardware-Fehler unter allen Anwendungsbereichen auszuschließen. 
In unseren Produktpreisen ist keine Supportleistung oder Anspruch auf Support enthalten. 
Allen Verträgen mit uns liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Vertragsabschlußgesetzes (EAG) zugrunde.
16) Gegenüber Vollkaufleuten gilt für alle aus der Geschäftsverbindung begründeten Ansprüche als Gerichtsstand und Erfüllungsort Köln als vereinbart.


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Stand: 12. Dezember 2008