| 1.) Wir verkaufen
und liefern ausschliesslich zu unseren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese
ausdrücklich oder stillschweigend in das
Vertragsverhältnis einbezogen wurden. Wir bitten,
von Änderungswünschen abzusehen. |
2.)Von uns genannte
Lieferfristen und -termine zur Lieferung erfolgen
nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die
Transportzeiten.
Für Lieferverzögerungen
unserer Vorlieferanten haften wir nicht, es sei
denn, wir hätten schuldhaft nicht die uns möglichen
und zumutbaren Massnahmen zur Vertragserfüllung
getroffen. |
Wir
versenden den/die Kaufgegenstand/Kaufgegenstände
auf seine Rechnung und Gefahr an die vom Kunden
gewünschte Anschrift.
Eine Transport- oder
sonstige Versicherung der Ware erfolgt nur auf
ausdrückliches schriftliches mitgeteiltes
Verlangen des Abnehmers. Kosten der Versicherung
hat dieser zu tragen. |
| 3.) Im Fall höherer
Gewalt oder sonstige die Lieferung störenden
Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, und
die nach Vertragsabschluss eintreten, können wir,
ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche erheben
kann, vom Vertrag zurücktreten. Dieses gilt
nicht für vorübergehende Leistungsstörungen. |
Soweit der Kunde
berechtigt ist, uns Fristen zur Erledigung von
Pflichten zu setzen, müssen diese angemessen und
zumutbar sein.
Sie dürften zwei Wochen nicht
unterschreiten. |
4.)
Schadensersatzansprüche des Kunden sind bis auf
die Haftung
für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln unsererseits aus-
geschlossen. Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht für wesentliche
Vertragspflichten (Kardinalspflichten und
zugesicherte Eigenschaften). Soweit wir gemäss
§ 14 ProdHaftG Hersteller sind, gilt dieser
Haftungsausschluss nur im gesetzlich zulässigen
Rahmen und soweit nicht die bestehende
Produkthaftpflichtversicherung eintrittspflichtig
ist. |
| 5.) Soweit wir
Software liefern, dient diese nur zur Nutzung auf
dem von uns gelieferten Gerät, jede Überlassung
an Dritte oder Benutzung auf weiteren Geräten
ist vom Abschluss eines gesonderten
Lizenzvertrages abhängig. Verletzt der Kunde
diese Bestimmung, haftet er auf vollen
Schadensersatz. |
6.) Wir behalten
uns an allen von uns gelieferten Waren das
Eigentum vor, bis der Kunde den Liefergegenstand
einschliesslich aller Nebenkosten bezahlt hat.
Es gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt. |
| Bei Kaufleuten
gilt der Eigentumsvorbehalt, bis der Kunde unsere
sämtlichen, gegen ihn bestehenden Forderungen
getilgt hat. |
| 7.) Die
Verwahrung unseres Eigentums beim Kunden erfolgt
unentgeltlich. |
| 8.) Der Kunde ist
nicht berechtigt, Ware die unter
Sicherungseigentum steht, ohne Hinweis auf unsere
Rechte zu veräussern. Macht ein Dritter Rechte
an Ware geltend, die in unserem
Sicherungseigentum steht, ist uns dieses
innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich
anzuzeigen. |
| 9.) Gewährleistung |
a) Die dem Kunden
von uns direkt übergebene Ware ist von ihm
innerhalb von 2 Wochen auf offenkundige Mängel
zu überprüfen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die
Rüge derartiger Mängel verspätet.
Bei Übergabe
der Ware/n an den Kunden ist die Ware von dem
Kunden auf offenkundige Mängel, d.h., äusserlich
erkennbare Schäden, zu untersuchen. Liegt bei
einem Versendungskauf ein Transportschaden vor,
ist der Schaden dem Transportunternehmen
zu
melden, wenn die Gefahr besteht, dass die Ware
selbst
beschädigt worden ist. Dieses veranlasst
dann eine Besichtigung
des Schadens. Soweit Ansprüche
des Kunden gegen uns als Verkäufer geltend
gemacht werden, müssen diese unverzüglich
schriftlich oder per E-Mail unter reklamation@the-elephant.com
geltend gemacht werden. Mängelanzeigen während
der Gewährleistungszeit an den gekauften Gegenständen,
die keine Transportschäden sind, bitten wir auf
dem der Ware beigefügten Service- Begleitschein
vorzunehmen, um anhand der dort angekreuzten
Fehlermöglichkeiten eine sachgerechte Diagnose
vornehmen zu können. Zur Geltendmachung von Gewährleistungs-
Ansprüchen
ist die Vorlage der Rechnung oder einer Kopie
hiervon als Nachweis über den Erwerb bei uns
unerlässlich.
Für Kaufleute gilt § 377 ff. HGB. |
| b) Geringe
Abweichungen des Kaufgegenstandes bezüglich
Qualität, Farbe, Form stellen keinen Mangel dar,
soweit sie handelsüblich sind und dem Kunden
zumutbar sind. |
| c) Mängel oder
Fehler der gelieferten Ware werden durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer
Wahl abgestellt. Gelingt uns eine Nachbesserung
bzw. Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter
Ausschluss aller weiteren Ansprüche Herabsetzung
des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen, wenn wir zweimal vergeblich
versucht haben, dem Kunden ein einwandfreies
Produkt zu liefern. Diese Vereinbarung gilt nicht,
sondern es gilt die gesetzliche Regelung, wenn
dem Produkt Eigenschaften fehlen, die von uns
ausdrücklich über die normale Produktanpreisung
hinaus zugesichert wurden. Diese Regelung gilt
auch nicht, wenn unter Berücksichtigung aller
Umstände des Einzelfalls dem Kunden ein zweiter
Versuch, ihm ein mangelfreies Produkt zur Verfügung
zu stellen, nicht zumutbar ist. |
| d) Verbindliche
Auskünfte, ob eine Ware zu einem vom Kunden
beabsichtigten Zweck einsetzbar ist, bedürfen
des Abschlusses eines schriftlich abzuschliessenden
Beratungsvertrages gegen besonderes Entgelt. Als
Hardwarelieferant bieten wir keine Beratung dafür
an, welche Software auf den von uns vertriebenen
Produkten einsetzbar ist, es sei denn, es handelt
sich um von uns vertriebene Software. Wünscht
ein Kunde Auskunft über den Einsatz seiner
Software, ist diese vor Abschluss des
Kaufvertrages uns zu Testzwecken zur Verfügung
zu stellen. Derartige Auskünfte sind
kostenpflichtig. |
|
| e) Der Kunde muss
damit rechnen, dass verschiedene von uns
gelieferte Waren nicht miteinander kompatibel
sind, es sei denn, der Käufer hat mehrere
Produkte für uns erkennbar eingekauft, um diese
kombiniert zu nutzen. |
| f) Eingriffe des
Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten während
der Gewährleistungs- und Garantiezeit in von uns
gelieferte Waren sind vom Kunden unaufgefordert
bei der Geltendmachung von Ansprüchen für uns
nachvollziehbar darzulegen. Verletzt der Kunde
diese Pflicht, ruht unsere Gewährleistungs- oder
Garantiepflicht, wenn die Pflichtverletzung des
Kunden dazu führt, dass die uns obliegenden
Pflichten nur unter erheblich erschwerten
Bedingungen erfüllbar sind. |
| g) Jeder Kunde
hat dafür Sorge zu tragen, dass alle von ihm
benutzten Programme und Daten jeden Benutzungstag
vollständig gesichert werden. |
| h) Bei Gewährleistungsansprüchen
hat uns der Kunde die Ware uns kostenfrei zur Überprüfung
zur Verfügung zu stellen. Setzt uns der Kunde
eine Frist zur Erledigung von
Nachbesserungsarbeiten, muss diese Frist
mindestens zwei Wochen betragen, es sei denn, es
handelt sich um einen unterdurchschnittlich
einfach gelagerten Fall. Die Frist wird ab dem
Zugang einer detaillierten Fehlerbeschreibung und
der Ware in unseren Geschäftsräumen berechnet. |
| i) Bei Defekten
an Massenspeichern innerhalb der Gewährleistungs-
oder Garantiezeit haften wir nicht für
Datenverlust, es sei denn, wir hätten grob fahrlässig
oder vorsätzlich gehandelt. Wird uns im Rahmen
der Gewährleistung oder Garantie ein Gerät mit
anwendungsbedingten Softwarefehlern des
Betriebssystems zur Nachbesserung zur Verfügung
gestellt, erfolgt einen kostenpflichtige neue
Vorinstallation der Betriebssoftware, falls es
sich um ein Microsoft-Produkt handelt und die
neue Formatierung des Datenträgers mit Verlust
von gespeicherten Daten. |
| j) Vorstehende
Bedingungen gelten auch sinngemässe für
Garantie- und Serviceleistungen ausserhalb der
gesetzlichen Gewährleistungszeit. |
| k) Die Abwicklung
von nicht oder unzureichend beschriebenen
Garantieansprüchen oder von unberechtigten
Garantieansprüchen erfolgt zu den üblichen von
uns hierfür berechneten Kostenpauschalen. |
| m) Soweit nicht
anders angegeben, sind in den genannten Preise
die gesetzliche MwSt enthalten. |
| Der Kaufpreis und
die Lieferkosten sind kostenfrei bei Erhalt der
Lieferung zu bezahlen. Dieses gilt auch für
Teillieferungen. Im Falle des Zahlungsverzuges
sind Zinsen von 1 % monatlich zu zahlen, die
Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt
vorbehalten. |
| 10) Die
Aufrechnung oder Verrechnung von Ansprüchen des
Kunden gegenüber unserem Zahlungsanspruch muss
vor Ausführung der Lieferung schriftlich
mitgeteilt werden. |
| 11) Zahlungen an
unsere Mitarbeiter und Beauftragten dürfen nur
gegen Vorlage einer schriftlichen
Inkassovollmacht geleistet werden. |
| 12) Die Abtretung
oder Verpfändung von Ansprüchen gegen uns ist
ausgeschlossen. |
| 13) Die
Verbringung bei uns gekaufter Ware ausserhalb des
Gebietes der Bundesrepublik Deutschland bedarf
unserer ausdrücklichen besonderen schriftlichen
Zustimmung, wenn die Ware unter unserem
Eigentumsvorbehalt steht. |
14) RÜCKGABE-RECHT
Als privatem Endverbraucher gewähren wir Ihnen beim Erwerb
der Ware über den Versandweg ein Widerrufsrecht. Sie können
von Ihrer Bestellung zurücktreten, wenn Sie binnen 2 Wochen
nach Erhalt der ersten Warenlieferung schriftlich oder per
Email die Bestellung widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an GERHARD GABER
INTERNATIONAL. Nach Eingang Ihres Widerrufes erhalten Sie von
uns eventuell geleistete Zahlungen zurück. Die Rücksendung
muss Portofrei erfolgen, andernfalls berechnen wir Ihnen die
zum Zeitpunkt der Rücksendung gültigen Versandkosten. Der
Gesetzgeber hat Software von dieser Regelung ausgenommen,
sobald Sie das Produkt geöffnet oder im Wege des Download
erhalten haben. Die Ware muss unbenutzt sein. Darunter fällt
auch versiegelte Hardware. |
15) SONSTIGES
Soweit die genannten Warenzeichen eingetragene Markenzeichen
der jeweiligen Hersteller sind, werden diese anerkannt.
Die in unseren Angeboten genannten Produkteigenschaften der
Hersteller gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft des
jeweiligen Produktes.
Die Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller werden durch
Öffnen der versiegelten Verpackung oder der versiegelten
Datenträger-Verpackung anerkannt.
Käufer und Verkäufer sind sich darüber einig, dass es nach
dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software- oder
Hardware-Fehler unter allen Anwendungsbereichen auszuschließen.
In unseren Produktpreisen ist keine Supportleistung oder
Anspruch auf Support enthalten.
Allen Verträgen mit uns liegt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen Kaufgesetzes
(EKG) und des Einheitlichen Vertragsabschlußgesetzes (EAG)
zugrunde. |
| 16) Gegenüber
Vollkaufleuten gilt für alle aus der Geschäftsverbindung
begründeten Ansprüche als Gerichtsstand und Erfüllungsort
Köln als vereinbart. |
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